Allgemeine Geschäftsbedingungen RUFF GmbH

1. ANGEBOT

Die Angebote verstehen sich bis zur Auftragsannahme frei bleibend, soweit Angaben nicht ausdrücklich und befristet für rechtsverbindlich erklärt werden (Unter Beachtung bestehender Preisvorschriften).

 

2. AUFTRAG UND VERTRAG

Mündliche Absprachen und Nebenabreden, sowie Auftragsannahmen haben nur so weit Gültigkeit, als rechtsgültige unterschreibende Bestätigung erfolgt. Die Auftragsbestätigung ist nur verbindlich, wenn diese AGB damit als Bestandteil des Vertrages anerkannt werden. Die AGB sind jederzeit aus unserer Webseite abrufbar (PDF Datei). Irrtum in der Ausschreibung vorbehalten. Nachträglich eintretende, nicht vorauszusehende höhere Gewalt entbindet uns von der Ausführung des Auftrages. Widersprechende Bestellbedingungen werden nur bei schriftlicher Bestätigung von uns anerkannt und entbinden nicht von den Kaufverpflichtungen.

 

3. LIEFERZEIT

Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind möglichst genau, aber unverbindlich. Bei etwa erforderlicher Verzögerung stehen einem Auftraggeber die Rechte aus § 326 BGB auf Schadenersatz nicht zu. Andere Bedingungen ohne rechtsgültige Zustimmung bei jedem Auftrag erkennen wir nicht an, sofern nicht anders schriftlich vereinbart und bestätigt.

 

4. VERSAND UND VERPACKUNG

Die Verpackung geschieht sachgemäß und sorgfältig.
Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers, auf den jede Gefahr bei Verlassen des Werks übergeht, gleich of DDU-, FOB- oder CIF-Lieferung vereinbart ist. Mit Versandbereitschaft, Übergabe an Bahn, Post, Spediteur, Boten gilt die Lieferung von uns als vollzogen.
Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers. Ist keine bes. Versandart und kein bestimmter Versandweg vorgeschrieben, nehmen wir den Versand nach bestem Ermessen zu Lasten und Gefahr des Auftraggebers vor. Wir haften nicht für Verzögerungen und Mehrkosten der Beförderung. Wir behalten uns das Recht vor, Sendungen gegen Nachnahme oder Vorauskasse zu versenden.

 

5. ANGABEN

Maß-, Gewichts-, Leistungs-, Umdrehungs- und Stromverbrauchsangaben sind annähernd und ebenso wie die Abbildung ohne genaue Verbindlichkeit.

 

6. PREISE UND ABRECHNUNGEN

Preise gelten für Lieferungen ab Werk, ausschließlich Versand und Verpackung in EURO, sofern nicht anders schriftlich vereinbart und bestätigt. Versandbereite Ware wird berechnet. Etwaige Teillieferungen bilden ein Rechtsgeschäft für sich. Preisabmachungen gelten nicht als bindend.
Die Notwendigkeit einer Preiserhöhung kann im allgemeinen durch Erhöhung der Personal-, Material- und Versandkosten verursacht werden.

 

7. ZAHLUNG

Zahlungsziele bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Als Zahlungseingang gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Bank- bzw. Postbankkonto. Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt unter üblichem Vorbehalt. Bei Zahlungsverzögerung werden ggf. Verzugszinsen in Höhe vom 3 Punkten über den zur Zeit gültigen Euribor-Zinssatz berechnet.
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher vom Lieferer nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft, ebenso die Aufrechnung mit solchen.

 

8. EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns Eigentumsanspruch bis zur Erfüllung sämtlichen – auch aus früheren oder späteren Geschäften – herrührenden Ansprüche vor.

 

9. GARANTIE

Bei sachgemäßer Verwendung und Wartung haften wir für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, unter Ausschluss weiterer Ansprüche (insbesondere Gewährleistung) derart, dass wir alle innerhalb 12 Monaten für alle EU-Länder (bei Tag- und Nachtbetrieb innerhalb 6 Monaten) bzw. 6 Monaten (bei Tag und Nachtbetrieb innerhalb 3 Monaten) für alle anderen Länder nachweisbar infolge fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung auftretenden Fehler bei freier Einsendung in unser Werk auf unsere Kosten beseitigen. Voraussetzung dafür ist eine sofortige schriftliche Meldung, die zeitgemäße Erfüllung der Vertrags- und der Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers, und eine angemessene Frist.
Von Unbefugten durchgeführte Änderungen und Instandsetzungsarbeiten heben unsere Haftung auf. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt oder unzweckdeutig erkennbar sind. Bei Nichteinhaltung nichtbestätigter Bestellungsvorschriften hat der Auftraggeber kein Rücktrittsrecht, sondern nur beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, deren Erfüllung uns unmöglich ist, wenn uns ein bereits gelieferter Gegenstand sofort, spätestens in Monatsfrist nach Lieferung unbeschädigt zurückgegeben wird.
Bei nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung haben wir auch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir ihn nicht erfüllen können. Für Beachtung örtlich bedingter Unfallverhütungs-, Aufstellungs- und Anschlussvorschriften außerhalb der CE-Richtlinie (in der derzeit gültigen Fassung) trägt der Installateur und Verwender die alleinige Verantwortung. Alle anderen Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadenersatz für indirekte Schäden, Folgeschäden oder Verluste wie zum Beispiel Ausfall von Einnahmen, Nutzungsausfall, Produktionsausfall, Kapitalkosten oder Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, werden hiermit in jedem Fall und unter allen Umständen ausgeschlossen.

 

10. RECHTSSTAND

Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung, und Leistungserbringung ist Grafing. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ebersberg.

 

11. GÜLTIGKEIT

Diese Fassung tritt ab sofort in Kraft und ersetzt damit jegliche bisherige AGB.

 

12. DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Die Datenschutzerklärung kann im untenstehenden Download eingesehen werden.